Tarife

Das aktuelle Tarifblatt gibt Auskunft über die Kosten der verschiedenen Dienstleistungen.

Ärztlich verordnete Leistungen der Grund- und Krankenpflege werden im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes von der Krankenkasse bezahlt.

Ärztlich verordnete hauswirtschaftliche Leistungen werden teilweise von den Krankenkassen bezahlt, sofern eine Zusatzversicherung für diese Leistungen besteht, die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind und der Leistungsumfang nicht ausgeschöpft ist. Mitglieder profitieren vom Mitgliederrabatt.

Die Leistungen der Haushaltshilfe werden in drei Tarifstufen angeboten: Grundbedarf, erweiterter Bedarf, Bedürfnis. Detaillierte Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Die Kosten des Mahlzeitendienstes müssen von den Klienten selbst bezahlt werden.